Hinweisgeberschutzgesetz

Diese Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden
Gesetzesverstöße melden können ohne Benachteiligungen fürchten zu müssen.

Was sind meldepflichtige Verstöße?

  • Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

  • Verstöße gegen Produktsicherheit

  • Verstöße gegen den Verbraucherschutz

  • Verstöße gegen den Datenschutz

  • Verstöße gegen die Informationstechnik

  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften

  • Mobbing

  • Korruption

Zum Ablauf:

Sie können Ihre Meldung über folgende Kanäle
an mich leiten

per Brief an:
GH2 Datenschutz
Beate Diem
Am Heuselbach 14
73529 Schwäbisch Gmünd

per Telefon: 07171 9416965‬

per eMail: hinweisgeber@ gh2-datenschutz.de

Bitte beschreiben Sie Ihren Hinweis ausführlich,
Benennen Sie das Unternehmen, die Abteilung und falls bekannt die zuständige Person.

Dokumentierter Prozess
einer Meldung:

  • Bestätigung der eingegangenen Meldung
  • Prüfung des sachlichen Anwendungsbereiches

  • Kontaktaufnahme mit dem Hinweisgeber

  • Ergreifung der Folgemaßnahmen

  • Rückmeldung an den Hinweisgeber über den Stand
    der ergriffenen Folgemassnahmen
  • Löschung der Dokumentation
    2 Jahre nach Abschluss des Verfahrens.