Die moderne Wirtschaft Deutschlands ist auf eine
funktionierende und resistente Infrastruktur angewiesen.
Im physischen wie im digitalen Bereich.
Bei der NIS-2 Richtlinie geht es um:
Rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU.
Einheitliches Sicherheitsniveau der EU Mitgliedstaaten schaffen
und verbessern.
Umsetzung der NIS-2 RL in nationales Recht durch Änderung
des BSI-Gesetzes im NISUmsuCG.
Das BSI wird zur Aufsichtsbehörde für ca. 30.000 Einrichtungen.
Einführung von abgestuften Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten für besonders wichtige Einrichtungen (bwE)
und wichtige Einrichtungen (wE).
Die angespannte Bedrohungslage erfordert
besondere Schutzmaßnahmen.
Einheitliches Sicherheitsniveau in allen Mitgliedsstaaten.
Großflächige Cybersicherheit als Maßnahme des Wirtschaftsschutzes NIS2umsuCG.
Schutzmaßnahmen für zahlreiche Unternehmen
über KRITIS hinaus.
Welche Sektoren sind betroffen?
Anhang 1
Anhang 2
Quelle: BSI